Äußere Abdichtung im Neubau

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und nach der DIN 4108 müssen Fensteranschlussfugen nach dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig erstellt werden. Hier ist also geregelt wie die äußere Abdichtung im Neubau ausgeführt werden muss.

Es gilt der Grundsatz innen dichter als außen, d.h. innen Dampfdiffusionsdicht und außen Schlagregendicht. Die äußere Abdichtung im Neubau ist für den Wetterschutz unabdingbar, diese muss dauerhaft schlagregendicht, aber dampfdiffusionsoffen ausgebildet werden. Je nach baulichen Gegebenheiten erfolgt die äußere Abdichtung im Neubau mit vorkomprimiertem Dichtband oder einer dampfdiffusionsoffener Folie.